Botox-Injektionstherapie bei überaktiver Blase

Botox-Injektionstherapie bei überaktiver Blase

Die Behandlung der „überaktiven Blase“ mittels Botox-Injektionstherapie bei fehlender Wirkung einer medikamentösen Therapie bzw. bei gravierenden Nebenwirkung einer solchen ist ein seit vielen Jahren etabliertes Verfahren und seit 2013 hierfür auch offiziell zugelassen. Leider kam es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen bei der Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen. Oft war monatelanger Schriftverkehr nötig, bis endlich eine Kostenzusage erreicht werden konnte. Eine unnötige Verzögerung für ein anerkanntes und zugelassenes !!! Verfahren, zumal die PatientInnen dabei meist einen erheblichen Leidensdruck erfahren müssen.
Erfreulicherweise hat sich jetzt zumindest für Patienten in Bayern ein entscheidender Schritt getan. Die DAK Gesundheit hat am 1. Juni 2016 einen "Vertrag zur Besonderen Versorgung für die ambulante Behandlung einer überaktiven Blase mittels Botox-Injektion“ mit der KV Bayern geschlossen. Das bedeutet, dass Versicherten der DAK Gesundheit in Zukunft diese Tortur erspart bleibt und - soweit die Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer solchen Therapie gegeben sind - lediglich einer Teilnahme an diesem Versorgungsvertrag von Seiten des Patienten zugestimmt werden muss.
Ärzte, die an diesem Vertrag teilnehmen wollen müssen einen Antrag stellen, in dem die Qualifikation und die fachlichen und instrumentellen Voraussetzungen geprüft werden. Erfreulicherweise wurde Herrn Dr. Lindenmeir der Antrag ohne Einschränkungen genehmigt, nicht zuletzt, da er über eine jahrelange Erfahrung mit dieser Methode verfügt.
Auch Patienten, die gesetzlich bei anderen Krankenkassen versichert sind dürfen nun hoffen. Es ist zu erwarten, dass andere Versicherer entweder „nachziehen“ oder zumindest nun zügiger eine Kostenerstattung für diese etablierte Therapie erteilen werden.
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